Was ist das Handelsregister?
Definition
Das Handelsregister ist ein offizielles Verzeichnis von Kaufleuten und Handelsgesellschaften in Deutschland. Es wird digital verwaltet und enthält wichtige Informationen über die rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen.
Funktionen
- Rechtssicherheit: Durch die Eintragung im Handelsregister wird die Rechtssicherheit für Geschäftsbeziehungen erhöht.
- Öffentlichkeit: Das Handelsregister dient als öffentlich einsehbares Dokument, das Informationen über Firmen bereitstellt.
- Gläubigerschutz: Gläubiger können durch die Einsichtnahme der Eintragungen sich einen Überblick über die finanzielle Situation der Unternehmen verschaffen.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für das Handelsregister ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). In Deutschland sind die Vorschriften zum Handelsregister in den Paragraphen 8 bis 16 HGB geregelt.
Die Eintragungspflicht gilt für Kapitalgesellschaften wie AGs und GmbHs, sowie für Einzelkaufleute, die bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten.
Eintragung im Handelsregister
Die Eintragung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht. Um in das Handelsregister eingetragen zu werden, müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden, darunter:
- Gesellschaftsvertrag
- Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals
- Anmeldung durch Geschäftsführer oder Prokuristen
Die Eintragung wird durch das Amtsgericht geprüft und anschließend veröffentlicht.
Zugriff und Datenbank
Das Handelsregister ist online zugänglich. Interessierte können über die offizielle Handelsregister-Website nach Einträgen suchen. Die Einsichtnahme ist in der Regel kostenfrei, während für spezifische Auskünfte Gebühren anfallen können.
Häufig gestellte Fragen
Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen?
Eintragungspflicht besteht für Kapitalgesellschaften, sowie für Einzelkaufleute mit einer bestimmten Umsatzhöhe.
Kann ich das Handelsregister kostenlos einsehen?
Ja, die Einsicht in das Handelsregister ist grundsätzlich kostenfrei, jedoch können Auskünfte kostenpflichtig sein.